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BUCHUNGSFORMULAR

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und Alexander Scheiring, Oberdorf 9, A- 6406 Oberhofen, Tel. +43-(0)664-9142043, Fax: +43-(0)5262-64053, nachstehend als Vermittler bezeichnet.

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1. Stellung des Vermittlers, Leistung

2. Anmeldung, Vertragsabschluss

3. Zahlungsbedingungen

4. Obliegenheiten des Kunden gegenüber dem Vermittler

5. Haftung, Leistungsstörungen

6. Gewährleistung

7. Datenschutz

8. Sonstiges

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1. Stellung des Vermittlers, Leistung

1.1. Der Vermittler bietet auf seiner Internetseite (http://www.alleshuette.at) die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Beherbergungsverträgen mit den auf dem Buchungsformular genannten Vermietern an. Alexander Scheiring hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers.

1.2. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vermieter gelten ausschließlich die gültigen Geschäftsbedingungen des Vermieters, die gesetzlichen Bestimmungen und die mit Diesem getroffenen Vereinbarungen.

1.3. Die Rechte und Pflichten des Vermittlers ergeben sich aus diesen Vermittlungsbedingungen, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen und hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften.

2. Anmeldung, Vertragsabschluss

2.1 Der Auftrag des Kunden an den Vermittler Dienstleistungen, die von einem Dritten erbracht werden, zu vermitteln, kann schriftlich, per E-Mail, FAX mit dem Buchungsformular des Vermieters, abruf- und ausdruckbar auf der Internetseite des Vermittlers (http://www.alleshuette.at), oder telefonisch, erfolgen. An den Buchungsantrag ist der Kunde bis zur Annahme durch den Vermittler jedoch längstens 14 Tage ab Buchungsdatum gebunden. Mit erfolgter, empfangener, unterschriebener Buchung bietet der Kunde dem Vermieter des Objekts, vertreten durch den Vermittler, den Abschluss eines Vertrages, auf der Grundlage der Objektbeschreibung, aller ergänzenden Angaben und dieser Vermittlungsbedingungen, verbindlich an. Die Vermittlung gilt als erfolgt, sobald die Buchungsbestätigung an den Kunden, welche der Vermittler als Vertreter des Vermieters erteilt, abgesandt wurde und alle Zahlungsbedingungen erfüllt wurden.

2.2 Nimmt der Kunde für sich oder Dritte eine Buchung vor, übernimmt er die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber dem Vermittler, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Haftungserklärung Dritter.

2.3 Sonderwünsche des Kunden darf der Vermittler nicht entgegennehmen. Diese sind ausschließlich direkt mit dem Vermieter zu vereinbaren. Auf deren Erfüllung besteht gegenüber dem Vermittler kein Rechtsanspruch.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Der Vermittler ist an der Zahlungsabwicklung nicht beteiligt.

3.2. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) kann eine Anzahlung fällig werden, welche auf den Gesamtpreis angerechnet wird.

3.3  Soweit der Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Objekts bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die mit Diesem vertraglich vereinbarten Leistungen.

3.4 Bei den, auf der Internetseite des Vermittlers (http://www.alleshuette.at), beschriebenen Objektbeschreibungen sind Nebenkosten, wie Endreinigung, Energieverbrauch, etc. nur, falls ausdrücklich angegeben, im Preis enthalten.

4. Obliegenheiten des Kunden gegenüber dem Vermittler

4.1 Damit dem Kunden bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtungen keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich seines Verschuldens oder Nichtverschuldens entstehen, empfiehlt der Vermittler dringend, wenn der Kunde solche Schäden beim Bezug oder später feststellt, diese dem Vermieter gegenüber unverzüglich anzuzeigen, auch dann, wenn solche Schäden nicht vom Kunden verursacht wurden oder für den Kunden nicht störend sind.

5. Haftung, Leistungsstörungen

5.1 Verletzt der Vermittler die ihm aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist er dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, sofern er nicht beweist, dass ihm weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Leichte Fahrlässigkeit ist von der Haftung ausgeschlossen.

5.2 Der Vermittler haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistung. Der Vermittler hat dem Kunden mit der Buchungsbestätigung den Firmenwortlaut oder Namen und die Anschrift des Vermieters bekannt zu geben, sofern sich diese Angaben nicht schon im Buchungsformular finden.

5.3 Der Vermittler haftet nicht für unmittelbare Schäden, die aus einem nicht ordnungsgemäßen Betrieb, insbesondere aus einer fehlerhaft übermittelten oder verspäteten Auftragsbearbeitung entstehen, es sei denn, der Vermittler hat diesen Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Sowie für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden oder fehlerhafte Informationen auf der Internetseite http://www.alleshuette.at. Auch nicht für mittelbare Schäden jeder Art oder entgangenen Gewinn.

5.4  Die gesetzliche Haftung für andere als Personenschäden (z.B. Sach- und Vermögensschäden) ist auf den dreifachen Mietpreis (wobei die Forderungen aller beteiligten Personen zusammengefasst werden) beschränkt. Sollten auf die Leistungen des Vermittlers internationale Abkommen oder nationale Gesetze zur Anwendung gelangen, welche die Haftung weiter beschränken oder ausschließen, so gelten diese Abkommen oder Gesetze.

6. Gewährleistung

Der Vermittler gewährleistet das Objekt mit Sorgfalt besichtigt zu haben, sowie alle ihm, durch den Vermieter, mitgeteilten Veränderungen des Objekts dem Kunden umgehend mitzuteilen, sowie jegliche, ihm zur Kenntnis gebrachten, Informationen in der Objektbeschreibung auf http://www.alleshuette.at umgehend zu berichtigen.

7. Datenschutz

Anfallende Kundendaten werden lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der Buchung erhoben, bearbeitet, gespeichert und zu internen Marktforschungs- und Marketingzwecken genutzt. Kundendaten werden nur zur Buchungsabwicklung an den Vermieter im benötigten Umfang weitergegeben. 
Sollte die Zusendung von Marketinginformationen (Newsletter) nicht erwünscht sein, ersucht der Vermittler den Kunden, dies mitzuteilen.

8. Sonstiges

8.1. Sämtliche Ansprüche gegenüber dem Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Kunde gegenüber dem Vermittler innerhalb von vier Wochen nach dem vertraglich vereinbarten letzten Aufenthaltstag geltend zu machen, ansonsten verwirkt der Kunde alle Rechte auf Schadenersatz. Ansprüche bei Versäumen der Frist entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterbleibt.

8.2 Für Klagen des Vermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Vermittlers maßgebend.

8.3 Alle, auf der Internetseite (http://www.alleshuette.at), angegebenen Preise sind als Circa- Preise zu verstehen und für den Vermittler unverbindlich.

8.4 Jegliche Preise, falls angegeben, verstehen sich in Euro.

8.5 Druck- und Tippfehler vorbehalten.

8.6 Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus diesem Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt ohne Rücksicht auf den Streitwert, soweit nicht anders vereinbart und nach den zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen, ausschließlich österreichisches Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten wird ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Geschäftssitz des Vermittlers vereinbart. Für Verbraucher gelten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als nicht zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes entgegenstehen.

8.7 Sollten einzelne Bestimmungen des Vermittlungsvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vermittlungsvertrag eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle einer ungültigen Bestimmung gilt eine ihrem wirtschaftlichem Zweck möglichst nahe kommende Regelung als vereinbart. Aus dem Umstand, dass der Vermittler einzelne oder alle der ihm entstehenden Rechte nicht ausübt, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.

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