Tirol-Information
Tirol-Information
Anreise
Auto
Österreichs Autobahnen sind mautpflichtig - bitte besorgen Sie sich rechtzeitig eine Vignette. Erhältlich in Form einer 1-Jahres-, 2-Monats- oder 10-Tages-Vignette. Tirol ist von München aus am Besten über die Inntalautobahn A93 zu erreichen.
Bahn
Vom Bahnnoten Innsbruck sind alle wichtigen Ferienziele gut erreichbar. Die Fahrzeit von Berlin nach Innsbruck/Tirol beträgt ca. 8,5 h.
Flugzeug
Der Flughafen Innsbruck wird von einigen Anbietern angeflogen. Detaillierte Angebote entnehmen Sie bitte aus den Webseiten der einzelnen Dienstleister.
Gesundheit
Auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte angebracht. Sollten Sie noch keine Gesundheitskarte haben, wird eine Ersatzbescheinigung ausgestellt. Wenn ein Arzt die Karte nicht akzeptiert, müssen Sie die Behandlung bar bezahlen. Die Belege reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein.
Kurtaxe
Die Kurtaxe beträgt in Tirol je nach Ort und Unterkunft ca. € 0,50- € 2,50 p.P. pro Nacht.
Notrufe
Feuerwehr: 122 | Polizei: 133 | Rettung: 144 | Bergrettung: 140 | Ärztenotdienst: 141 | Pannenhilfe (ÖAMTC): 120
Öffnungszeiten
In touristischen Zentren sind die Geschäfte in der Regel von Montag bis Samstag 8:00 – 18:30 Uhr geöffnet, vereinzelt auch an Sonntagen. Banken sind durchgehend (in Städten) von MO-FR 8 -16 Uhr geöffnet, am Land MO-FR 8-12 Uhr und 14 – 16:30 Uhr.
Telefon & Handy
In Österreich herrscht eine hohe Dichte an Anbietern. Lassen Sie sich von Ihrem Anbieter Auskunft darüber geben, welches österreichische Netz für Sie am günstigsten ist.
Vorwahlen: Deutschland 0049 – Österreich 0043 – Schweiz 0041
Trinkgeld
Der Service ist im Rechnungsbetrag beinhaltet. Sollten Sie doch Trinkgeld geben wollen sind 5 – 10 Prozent üblich.
Zoll
Innerhalb der EU dürfen Sie Waren zum persönlichen Gebrauch frei ein- und ausführen, z.B. bis zu 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Tabak, 10 L Spirituosen, 20 L Likör, 90 L Wein, und 110 L Bier.
Für Reisende aus Nicht- EU- Ländern gelten knappere Grenzen.

